Übersicht der Führescheinklassen
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Beschreibung
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Klasse
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Voraussetzung
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Motorräder über 50 cm³ bis 125 cm³, einer Leistung von bis zu 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h. Ab 18 Jahren ist die Höchstgeschwindigkeit nicht begrenzt.
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A1
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16 J.
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Motorräder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h. Diese Klasse ist zwei Jahre auf 25 kW (34 PS) Leistung beschränkt.
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A bes.
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18 J.
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Motorräder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h.
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A
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25 J.
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Kraftfahrzeuge (außer Motorräder) bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
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B
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17 J.
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Seit dem 1.1.1999 benötigt man einen Anhängerführerschein (Klasse BE), wenn man hinter einem Kraftwagen der Klasse B (max. zG 3,5t) einen der folgenden Anhänger ziehen will:
Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal das 1,5-fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeuges betragen und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf 8,75 t nicht überschreiten. Ist der Anhänger schwerer als 3,5 t, muss er mit einer Druckluftbremse ausgestattet sein.
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BE
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17 J. + Kl. B
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Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis zu 45 km/h.
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M
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16 J.
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